EINFÜHRUNG
Bei Firmengründung müssen wir unter anderem entscheiden, wie wir uns auf dem Markt bekannt machen möchten. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Firmennamen als auch die Handelsmarke, unter welcher wir unsere Waren und/oder Dienstleistungen anbieten möchten und den Internet-Domain – Namen, unter welchem wir die Webseite unseres Unternehmens starten möchten. Elemente die heutzutage von größter Wichtigkeit sind.
Auf den ersten Blick scheint diese Entscheidung nur von unserem eigenen Urteilsvermögen und unserer Kreativität abhängig zu sein, wobei es üblich ist, dass wir von Bezeichnung oder Designs, die wir für die Identifizierung von Tätigkeiten, die wir in der Vergangenheit mit oder ohne wirtschaftlicher Bedeutung durchgeführt haben, oder die wir gleichzeitig in anderen Ländern durchführen, bedingt werden.
Zuzüglich müssen andere Faktoren, deren Nichtbeachtung mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Verlust an Energie, Zeit, Finanzmitteln und Anerkennung auf dem Markt führen können, ganz besonders beachtet werden.
Selbst wenn zu Beginn eines Projekts die Finanzmittel meist sehr knapp bemessen sind, empfehlen wir, aufgrund der negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben können, die folgende Aspekte zu überprüfen:
1. FIRMENNAME
Sollten wir entscheiden, unsere Wirtschaftstätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft auszuführen, eine Entscheidung, die Sicherheit und mehrere Vorteile mit sich bringt, müssen wir die Verfügbarkeit des „Namens“ der Gesellschaft überprüfen. Dies wird im Zentralen Handelsregister durchgeführt, welches im Falle der Verfügbarkeit des beantragten Namens, diesen für uns während eines Zeitraums von sechs Monaten reserviert.
2. HANDELSMARKE
Der Hauptanteil des Wertes unseres Unternehmens erstellt sich heutzutage nicht nur aus materiellem Eigentum, wie z.B. ein Werk- oder Firmengebäude, sondern aus immateriellem Eigentum, wie u.a. das Markenzeichen, durch welche die Kunden und/oder Verbraucher unserer Waren und/oder Dienstleistungen uns auf dem Markt erkennen.
Daher ist es wichtig, dass wir von Anfang an durch die Registrierung der Handelsmarke, das Unterscheidungsmerkmal, durch welches wir auf dem Markt erkannt werden, schützen, wodurch wir sicher stellen, dass:
(i) kein Dritter unsere Marke oder eine ähnliche Marke benutzen kann,
(ii) unsere Marke nicht vorherige Markenrechte Dritter verletzt.
Die Handelsmarke, welche wir entwickelt haben, kann uns originell oder einzigartig erscheinen. Allerdings kennt ein Unternehmer normalerweise die Kriterien zur Beurteilung von Ähnlichkeit zwischen zwei Marken und dadurch die Gefahr zur Täuschung des Verbrauchers nicht. Daher empfehlen wir, sich von einem Fachmann in dieser Hinsicht beraten zu lassen, um die Bestimmungen der vorigen Absätze (i) und (ii) sicherzustellen, und dadurch die eventuelle Klage eines Dritten, durch welche wir zum Schadensersatz und/oder zur Rücknahme unserer Marke vom Markt verurteilt werden könnten, zu vermeiden. Dies würde einen deutlichen Verlust des Ansehens unseres Unternehmens, ganz zu schweigen von den Anstrengungen und investierten Finanzmitteln mit sich bringen.
3. Internet-DOMAIN- NAME
Auch wenn dies nebensächlich erscheinen könnte, haben große Unternehmen nachträglich unwahrscheinlich hohe Beträge für Domain-Namen bezahlt, die im Besitz Dritter waren und deren ursprüngliche Registrierungsgebühr eine nicht nennenswerte Summe ausmachte. Dies erklärt sich aus der Wichtigkeit, einen Internet Domain- Namen zu besitzen, welcher analog zu unserem Markenzeichen ist und unter welchem uns die Verbraucher und Nutzer im Internet suchen werden.
Deshalb müssen wir in der Anfangsphase unseres Projektes die Bezeichnung aus der unsere Marke bestehen wird und unter welcher wir unser Unternehmen auf dem Markt präsentieren möchten, überprüfen.
SCHLUSSFOLGERUNG
Mit wenig Zeitaufwand und Geldmitteln können wir unserem Projekt einen „sauberen“ Startschuss geben (Firmenname = Marke = Internet- Domain- Name). Dies gibt uns die Garantie, dass alle unsere Anstrengungen, unser Fachwissen und Qualitätsleistungen unserer Tätigkeiten, den Wert unserer Marke und unseres Unternehmens steigern wird, sowie die Sicherheit, dass wir in der Zukunft nicht dass Recht zur Benutzung unserer Handelsmarke und Internet- Domain- Namens, unter welchen unsere Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Markt erkannt werden , verlieren können.
Vilá Abogados
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3. Dezember 2014