GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM. KNOW-HOW.

Marken sind nicht nur ein gewerblicher Rechtsschutz, um Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen; sie bieten auch viele Möglichkeiten, auf kreative Weise Einkünfte zu erzielen, und vor allem verleihen sie den Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen zusätzlichen Wert. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Wert eines Unternehmens nicht das Produkt oder die Dienstleistung selbst ist, sondern die Marke, die es auszeichnet. Unsere Kanzlei richtet besonderes Augenmerk auf die Konzeption von Markenstrategien und auf den Schutz des gewerblichen Eigentums, einschließlich der Beratung bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen im Hinblick auf Marken, Patente, Technologietransfer, Know-how, Softwareentwicklung, E-Commerce, Merchandising, Verwertung von Urheberrechten und Sponsoring.

Von Büchern bis hin zu elektronischen Spielen stellen geistige Schöpfungen den ultimativen Ausdruck der menschlichen Schaffenskraft dar. Sie sind ein sehr starkes immaterielles, aber zugleich auch zerbrechliches Gut aufgrund der Leichtigkeit, mit der Dritte eine Idee kopieren oder sich auf subtile und ungerechte Weise diese aneignen können. Deshalb erfordern geistige Schöpfungen Schutz – sogar vor ihrer Entstehung –, und gleichzeitig, geeignete rechtliche Strukturen zur deren Verwaltung zu schaffen, um einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen.

Auch das Know-how und Betriebsgeheimnisse stellen immaterielle Vermögenswerte dar, über die Unternehmen häufig verfügen. Obwohl diese oft ihre wichtigsten Werte sind, lassen sie sich nicht immer durch ein Patent, Gebrauchsmuster oder sonstiges Schutzrecht schützen. Aufgrund ihrer Bedeutung können Know-how und Betriebsgeheimnisse Gegenstand von Lizenzen oder anderen wirtschaftlichen Transaktionen sein und sind daher entsprechend zu schützen.