Im BOE vom 30. August 2017 wurde die Verordnung HFP/816/2017 vom 28. August veröffentlicht, mit der das Formular 232 für die Erklärung von Informationen über Transaktionen mit verbundenen Parteien und Transaktionen und Situationen im Zusammenhang mit Ländern oder Gebieten, die als Steuerparadiese klassifiziert sind, genehmigt wurde.
Für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, fand eine globale und vollständige Reform der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (IS) statt. Und im Bereich der Geschäfte mit verbundenen Parteien führte das Gesetz Neuerungen in Bezug auf die von den betroffenen Einrichtungen zu erstellende spezifische Dokumentation ein. Die Dokumentationspflicht ist jedoch eine andere und unabhängige Verpflichtung als die Informationspflicht, die Gegenstand dieser Anordnung ist.
Diese Informationspflicht beruht auf Artikel 13.4 der Ausführungsordnung zum IS. Traditionell wurde diese Verpflichtung durch Ausfüllen der in Formular 200 (IS-Erklärung) enthaltenen Informationstabelle mit verbundenen Personen oder Organisationen erfüllt. Für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, wird sie jedoch aus dem Berichtsformat in ein neues spezifisches Format übertragen. Die Gründe für diese Änderung sind:
i) Es ist sinnvoller, die Tabellen, deren Inhalt lediglich informativen Charakter hat, in eine Informationserklärung aufzunehmen, die nur von denjenigen Stellen auszufüllen ist, die zur Meldung von Transaktionen mit verbundenen Personen oder Stellen verpflichtet sind.
ii) Das Entfernen der Informationstabellen aus der Mustererklärung führt zu einer Verringerung der mit der Einreichung dieser Erklärung verbundenen indirekten Steuerbelastung.
Aus den gleichen Gründen werden die Informationen über Operationen und Situationen im Zusammenhang mit Ländern oder Gebieten, die als Steuerparadiese eingestuft sind, die in das Formular 200 aufgenommen wurden, in das neue Formular 232 übertragen.
Format des Formulars
Das Modell 232 ist ausschließlich in elektronischer Form erhältlich.
Erzwungen
1) Formular 232 und füllen Sie die „Informationen über Transaktionen mit verbundenen Personen oder Organisationen“ aus.
Sie sind verpflichtet
– Steuerzahler der IS und der Einkommensteuer von Nichtansässigen, die über eine Betriebsstätte handeln, die die folgenden Transaktionen mit verbundenen Personen oder Körperschaften durchführen
a) Transaktionen, die mit derselben verbundenen Person oder Organisation durchgeführt werden, sofern der Betrag des Entgelts für alle Transaktionen in der Steuerperiode
b) Spezifische Transaktionen, die in Artikel 18.3 des Einkommenssteuergesetzes und in Artikel 16.5 der Einkommenssteuerordnung vorgesehen sind, vorausgesetzt, dass der Gesamtbetrag jeder dieser Transaktionen im Steuerzeitraum 100.000 Euro übersteigt.
Es wird jedoch nicht obligatorisch sein, die „Informationen über Transaktionen mit verbundenen Personen oder Organisationen“ für die folgenden Transaktionen auszufüllen
– Transaktionen zwischen Entitäten, die Teil desselben Steuerkonsolidierungskreises sind:
– Transaktionen, die mit seinen Mitgliedern oder mit anderen Einheiten, die Teil derselben Steuerkonsolidierungsgruppe sind, von wirtschaftlichen Interessenvereinigungen durchgeführt werden.
– Transaktionen, die im Rahmen von öffentlichen Angeboten oder Übernahmeangeboten durchgeführt werden.
Unabhängig von der Höhe des Entgelts für eine Reihe von Transaktionen, die mit derselben verbundenen Person oder Körperschaft durchgeführt werden, besteht immer die Verpflichtung, das Formular 232 einzureichen und die „Informationen über Transaktionen mit verbundenen Personen oder Körperschaften“ in Bezug auf solche Transaktionen derselben Art auszufüllen, die ihrerseits dieselbe Bewertungsmethode verwenden, sofern der Betrag der Reihe solcher Transaktionen im Steuerzeitraum 50% des Umsatzes der Körperschaft übersteigt.
2) Formular 232 und füllen Sie die „Informationen über Transaktionen mit verbundenen Personen oder Körperschaften“ im Falle der Anwendung der Minderung des Einkommens aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten aus:
– Wenn der Steuerzahler die vorgenannte Ermäßigung anwendet, weil er Einkünfte aus dem Transfer bestimmter immaterieller Güter an verbundene Personen oder Organisationen erzielt.
3) Formular 232 und füllen Sie die Informationen zu „Transaktionen und Situationen im Zusammenhang mit Ländern oder Gebieten, die als Steueroasen eingestuft sind“ aus:
– Wenn der Steuerzahler in Ländern oder Territorien, die als Steuerparadiese eingestuft sind, Transaktionen durchführt oder Wertpapiere hält, unabhängig von deren Höhe.
Abgabetermin
Formular 232 muss in dem Monat eingereicht werden, der auf die 10 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums folgt, auf den sich die bereitzustellenden Informationen beziehen.
Für Steuerzeiträume, die im Jahr 2016 beginnen und vor dem 31. Dezember 2016 enden, ist dies der Zeitraum vom 1. November bis zum 30. November nach dem Ende des Steuerzeitraums, auf den sich die bereitzustellenden Informationen beziehen.
Mika Otomo
Vilá Abogados
Führ weite Information setzen Sie sich bitte:
15. September 2017