Der Ministererlass 1882/2012 vom 1. August 2012 genehmigt die allgemeinen Vertragsbedingungen von Güterbeförderungsverträgen auf der Straße.
Bereits in der Präambel des Erlasses wird darauf hingewiesen, dass bereits das Gesetz 15/2009 über Transportverträge den Inhalt der allgemeinen Vertragsbedingungen stark verändert hat.
In der Formulierung des Erlasses hat man sich deshalb dafür entschieden, viele der Prinzipien des Gesetzes 15/2009 zu wiederholen, jedoch sind auch einige Neuerungen zu beachten:
1. Angesichts von steigenden Benzinkosten beinhaltet der Erlass eine Formel zur Überprüfung der Transportpreise.
2. Es werden bestimmte Fristen und Zeitpläne für die Einhaltung der gegenseitigen Verpflichtungen festgesetzt.
3. Wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, kann der Transporteur die Ware zurückbehalten und beim zuständigen Justizorgan die Hinterlegung beantragen.
4. Die Fälligkeit der Rechnungen wird auf 30 Tage festgelegt, wobei jede längere Frist unwirksam ist.
Der Ministererlass ist am 20. August 2012 in Kraft getreten.
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Ismael PERALTA: ipv@vila.es
07.09.2012