I- Einleitung
Das königliche Dekret-Gesetz 4/2013 vom 22. Februar reagiert auf die dringende Notwendigkeit für strukturelle Veränderungen in der Wirtschaftssektor und im Arbeitsmarkt in Spanien. Hierzu wird besonderes Augenmerk auf junge Menschen verleiht, um ihre Einstellung zu fördern und gewährt dazu steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Unternehmensgründer.
II.- Hauptsächliche Aspekte der Reform
• Auf dem Versuch die „Strategie für Unternehmensgründung und Beschäftigung Junger Menschen 2013-2016“ zu verbessern, wird die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert, und werden auch Ermäßigungen und Befreiungen der Sozialversicherungsbeiträge gewährt. Insbesondere werden folgende Maßnahmen eingeführt: die Umsetzung einer ermäßigten Anfangsbeitrag, die Kompatibilisierung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mit der Übernahme einer selbständigen Tätigkeit , und die Erweiterung der Möglichkeiten das Arbeitslosengeld zu kapitalisieren.
• Steuerliche Anreize:
1. Während ihrer ersten Geschäftsjahres mit positiver Steuerbemessungsgrundlage,und auch in folgendem Geschäftsjahr, dürfen neu gegründete Gesellschaften die Körperschaftssteuer nach der folgenden Skala entrichten:
a) Beieiner Steuerbemessungsgrundlage zwischen 0 und 300.000 Euro, Grenzsteuersatz von 15 Prozent.
b) Die restliche Steuerbemessungsgrundlage wird mit einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent belastet.
2. Änderungen bei der Einkommensteuer:
a) Steuerzahler, die eine wirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31. Dezember 2012 übernehmen und ihres Netto-Einkommen nach direkter Ermittlung feststellen, dürfen ihr -zu versteuerndes Einkommen um 20 Prozent reduzieren.
• Förderung für Neueinstellungen durch spezielle Vorteile für Teilzeitarbeit, unbefristete Einstellungen für Kleinstunternehmen, Zeitarbeit und Ausbildungsverträge.
• Verbesserung der Vermittlung durch die gemeinsame Formalisierung von Rahmenvereinbarungen, um die Arbeitsvermittlung zu erleichtern.
• Förderung der Unternehmensfinanzierung durch die Erleichterung des Zugangs von spanischen Unternehmen zur Nicht-Bank-Finanzierung.
• Erweiterung des Finanzierungsmechanismus für die Bezahlung an Anbieter von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, in subjektiver und objektiver Ebene (bezüglich vor dem 1. Januar 2012 entstandenen, bestimmbaren und fälligen Verbindlichkeiten).
• Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Andere Maßnahmen
• Eisenbahnsektor: Anreiz der schon angefangenen Liberalisierung. Kohlenwasserstoff-Sektor: Bereitstellung der Logistikeffizienz, Beseitigung administrativer Hindernisse und Öffnung des Wettbewerbs für neue Betreiber.
Vilá Abogados
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14. März 2013