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Im August 2025 veröffentlichte die Agentur für Finanzdienstleistungen Japans (FSA) ihre Vorschläge zur Reform des Steuersystems im Zusammenhang mit Kryptowährung (virtuelle Währung).

Dies wurde, als einer der Vorschläge für die Steuerreformen des Steuerjahres 2026 zusammengetragen, in denen eine grundlegende Überarbeitung des Systems angefordert wurde, um seit langem offene Fragen, wie «überhöhte Steuersätze» und die fehlende Anerkennung «übertragbarer Verluste anzugehen».

Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Steuerlast der Privatanleger zu verringern, den nationalen Markt für Kryptowährungen zu fördern und den Kapitalabfluss zu hemmen.

  1. Aktuelles Steuersystem der Kryptowährung

Im aktuellen System gelten die Gewinne von Einzelpersonen aus dem Verkauf von Kryptowährungen oder deren Tausch gegen andere Währungen oder Ware als «verschiedene Einkünfte» und unterliegen einer globalen Besteuerung.

Folglich werden diese Gewinne zu anderen Einkünften wie Lohnen hinzugesetzt, was zu einer kombinierten Einkommens- und Aufenthaltsbesteuerung von mehr als 55% führen kann.

Darüber hinaus können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht auf spätere Jahre übertragen werden, im Gegensatz zu Verlusten, die sich aus dem Kauf und Verkauf von Aktien oder Währungen ergeben.

Ebenso unterliegen Transaktionen, bei denen ein Krypto-Asset gegen ein anderes getauscht wird (z.B. Bitcoin à Ethereum), der Besteuerung. Das hat für Kritik über die praktische Komplexität und die Unklarheit der Steuerfristen gesorgt.

Dieser Rahmen wurde scharf verurteilt, weil er das japanische Investitionsumfeld gegenüber ausländischen Märkten benachteiligte, was zu einer Zunahme der Reformanträge von nationalen und internationalen Betreibern geführt hat.

  1. Inhalt der Steuerreformanträge

Die wichtigsten Punkte, der von der Finanzdienstleistungsagentur eingereichten Anträge auf Steuerreform für 2025, lauten wie folgt:

(1) Einführung der gesonderten Besteuerung

Umstellung der aktuellen «Gesamtbesteuerung« auf die «separate Besteuerung» (Pauschalierung), ähnlich wie bei Aktien und Devisenhandel.

(2) Der Steuersatz würde pauschal 20,315% betragen (15,315 % Einkommenssteuer + 5% Wohnsitzsteuer).

(3) Einführung des Abzugs für kumulierte Verluste.

Hierbei handelt es sich um ein System, das es ermöglicht, Verluste aus dem Handel mit Krypto-Assets zu übertragen und mit den Gewinnen der folgenden drei Jahre zu entschädigen.

Es wird erwartet, dass dies die Kontinuität und Fairness bei den Investitionsaktivitäten gewährleistet.

(1)Überprüfung des Zeitpunktes der Besteuerung.

Derzeit gilt die Besteuerung auch dann, wenn eine Kryptowährung gegen eine andere ausgetauscht wird. Der Vorschlag erwägt dies zu einem praktischeren System zu vereinfachen, bspw. nur Steuern zu erheben, wenn das Geld in Fiatgeld umgetauscht wird.

(2)Aufschluss über die Bewertungsmethoden für Erbschaft und Übertragung.

Die Bewertungsmethoden präzisieren, wenn Kryptowährungen durch Erbschaft oder Schenkung erworben werden, wobei diese ähnlich wie börsennotierte Wertpapiere behandelt werden sollten.

  1. Zukunftsaussichten

Der hier dargelegte Inhalt befindet sich noch in der Phase des «Steuerreformsvorschlags». Die wirksame Gesetzänderung und Umsetzung erfordern: (i) Beratung durch den Steuerausschuss der Regierung am Ende des Jahres, (ii) den Entwurf (der in der Regel im Dezember veröffentlicht wird) der Steuerreform durch die Regierungspartei und (iii) die anschließende Beratung über die Diät im folgenden Jahr.

Selbst wenn die Änderungen genehmigt werden, ist ihre Umsetzung daher nicht vor 2026 vorgesehen.

  1. Anwendungsbereich

Dieses Steuersystem gilt nur für natürliche Personen, die als «ansässig» nach dem japanischen Steuergesetz gelten.

Ein Wohnsitz wird im Artikel 2 des Einkommensteuergesetzes, als «eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Japan hat oder bis heute ein Jahr oder länger in Japan wohnhaft war» definiert.

  1. Fazit

Die Vorschläge der Finanzdienstleistungsbehörde vom August 2025 stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer Harmonisierung des japanischen Kryptowährungssteuersystems mit internationalen Standards dar.

Wenn die Vorschläge umgesetzt werden, sind eine Senkung der Steuersätze, die Einführung von Verlustübertragungssystemen und eine Vereinfachung der Steuerverfahren vorgesehen, was eine erhebliche Entlastung für Privatanleger und inländische Unternehmen bedeuten wird.

Da die formalen Änderungen jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, müssen die Anleger die künftigen Überlegungen vom Landtag und der Regierungspolitik genau verfolgen und gleichzeitig ihre Steuererklärungen gemäß der derzeitigen Regelung sorgfältig vorbereiten.

 

 

Satoshi Minami

Vilá Abogados

 

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14. November 2025