Die jüngsten Entscheidungen G2/12 und G2/13 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts („EP“), vom 25. März 2015, sind nicht ohne Polemik empfangen worden.

Beide bestätigen, dass Erzeugnispatente auf Pflanzen und Pflanzenmaterial erteilt werden können, was im Prinzip dem Verbot des Artikels 53 (b), welches a priori biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren der Patentierbarkeit ausschließt, widersprechen könnte. Das EP erklärt, dass dieser Artikel in dem Sinne auszulegen ist, dass die Ausnahme der Patentierbarkeit nicht Pflanzen und Teilen davon betrifft (einschließlich deren Früchte) welche als Resultat dieser Verfahren entstanden worden sind, sondern allein auf das Verfahren zur Herstellung von, beispielsweise, Brokkoli und Tomaten, so wie im konkreten Fall beschrieben, ausgerichtet ist.

Diese Entscheidungen sind mit erheblichen Kritiken von mehreren internationalen Verbänden empfangen worden, hauptsächlich auf der Grundlage von moralischen sowie von wirtschaftlichen und sozialen Vorwürfen. Die Organisation „No Patent for Seeds“ berichtete, dass diese Entscheidung den Weg für die Kontrolle von wichtigen Ressourcen für das Alltagsleben für einzelne Unternehmen vorbereitet. Beispielsweise würde dies eine unerwünschte Marktkontrolle herbeiführen, was Kleinbauer zu sehr von Konzernen abhängig machen und zugleich zum Nachteil der Verbraucher gehen würde. Dadurch wird ersichtlich, dass die Polemik nicht im Rahmen einer juristischen Debatte verläuft, sondern eher in Bezug auf konkrete Gesetzespolitik.

Daher sind Brokkoli und Tomaten allein eine Vorspeise von dem, was noch bevorsteht. Die Biotechnologie sowohl im Bereich der Pflanzenzüchtung sowie auch von medizinischen Verfahren ist ein wesentlicher Teil der Gesellschaft der Zukunft. Um entsprechende Investitionen durchnehmen zu können, brauchen die konkreten Gesellschaften vom Staat zuerst eine Garantie der Exklusivität mittels Patente und anderen gewerblichen Schutzrechten. Der Staat, hingegen, muss einen geeigneten Ausgleich finden, um das Gemeinwohl zu schützen, da dadurch genauso viel gewonnen wie verloren werden kann.

 

 

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22. Juni 2015