Am 28. April 2015 wurde im spanischen Amtsblatt das Gesetz 5/2015, vom 27 April, zur Förderung der Unternehmensfinanzierung, welches u.a. die rechtliche Regelung der Mezzaninfinanzierung enthält, und auch als Crowdfunding Plattformen bezeichnet werden, veröffentlicht. Hintergrund dieses neuen Gesetzes ist der Gesetzesentwurf der bereits in unseren vorigen Artikeln unter den Titeln „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Unternehmensfinanzierung“ von Mika Otomo, sowie „Investitionsvehikel in Spanien“, von dem hier Unterzeichner, behandelt wurde.

Diese Crowdfunding Plattformen sind Einrichtungen die im Wesentlichen, unternehmerische Projekte ohne Finanzierung in Kontakt mit Investoren, welche ihr Geld gegen Rentabilität zu Verfügung stellen, setzen. Eine Crowdfunding Plattform unterscheidet sich von einem Investmentfond und einem Risikokapitalfond, in dem sie offen sind, so dass jede Person als Investor agieren kann. Diese Plattformen erhalten das Geld der Investoren nicht, und bieten auch keine Investitionspacks mit mehreren Projekten an. Deren Ziel ist ausschließlich, unternehmerische Projekte in Kontakt mit den Investoren zu bringen, ohne jegliche Stellung bezüglich der eventuell attraktivsten Investition zu äußern.

WER INVESTIERT, WER ERHÄLT DIE INVESTITION UND WIE WIRD DAS GELD ÜBERWIESEN?

Im Prinzip kann jede Person durch eine Crowdfunding Plattform investieren. Dies vorausgeschickt, ist zu berücksichtigen, dass es Grenzen zur Investition gibt, welche in den persönlichen Bedingungen des Investors basiert sind. Diese persönlichen Bedingungen werden in einem Artikel bezüglich der Investitionen durch Crowdfunding Plattformen, welches in kürze veröffentlicht wird, detailliert.

Auf der Empfängerdeite, können nur bestimmte unternehmerische Projekte Finanzierung auf diese Weise erhalten. Zwischen den Hauptaufgaben der Crowdfunding Plattformen ist nicht nur die Entgegennahme der Projektvorschläge, sondern auch die Auswahl der zu finanzierenden Projekte. Dieses Thema wird gleichfalls in kürze in einem weiteren Artikel dieser Website behandelt werden.

WIE GRÜNDET MAN EINE CROWDFUNDING PLATTFORM?

Die neue rechtliche Regelung setzt die mehreren und meist komplexen Anforderungen die eine Gesellschaft erfüllen muss, um als Crowdfunding Plattform zu agieren, fest. U.a. ist zu erwähnen, dass die Zustimmung der Nationalen Wertpapierbörsenkommission notwendig ist, sowie eine gewisse Gesellschaftsbezeichnung und ein Mindestgesellschaftskapital i.H.v 60.000 €.

Zukünftig werden wir die Gründung der Crowdfunding Gesellschaften in dieser Website ebenfalls behandeln.

FAZIT

Der Markt entwickelt ununterbrochen neue Finanzierungsmöglichkeiten. Daher sieht sich der Spanische Gesetzgeber in der Bedürfnis, eine Rechtsetzung die sich an die Realität des Marktes anpasst, zu erteilen. Von nun an werden sich Investoren, Förderer und Crowdfunding Plattformen an ein neuen Rechtsrahmen halten müssen, in welchem es bis jetzt noch keine Rechtsvorschriften gab.

 

 

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22.05.2015