Das Gesetzesdekret 5/2015 vom 30. April 2015 setzt einen neuen rechtlichen Rahmen für die Kommerzialisierung von Nutzungsrechte über audiovisuelle Inhalte der Meisterschaften im Profifußball.

Laut Regierung ist diese Norm angesichts der wirtschaftlichen und unternehmerischen Bedeutung des modernen Fußballs, sowie der sozialen Auswirkungen dieses Entertainments, verabschiedet worden.

In den sehr ausführlichen Erwägungsgründen der Norm sind konkrete Daten diesbezüglich angegeben, um zu sagen, dass 48% der Bevölkerung an Fußball interessiert ist, auch wenn sie nicht selbst Fußball treiben, und, dass 74,5% der Fußballfans sich die Spiele ihrer Mannschaft, sogar auch per Pay-Tv, anschauen.

Was sind die Neuigkeiten?

a) Die Pflicht zur Abtretung der audiovisuellen Rechte der Sporteinrichtungen an die Veranstalter der Meisterschaften, d.h. der Verband der spanischen Klubs in “LA LIGA DE FUTBOL PROFESIONAL” und der offizielle Fußballverband in Spanien in “REAL FEDERACIÓN ESPAÑOLA DE FÚTBOL”. So wird erwartet, dass durch eine gemeinsame Verhandlung der Rechte, höhere Einnahmen erzielt werden, als wenn jeder einzelne Klub getrennt verhandelt.

b) Die Norm sieht ebenfalls ein System der Verteilung der Einnahmen vor, um zu vermeiden, dass die Mehrheit in den Händen der Klubs Real Madrid und FC Barcelona konzentriert wird. Die wirtschaftliche Realität ist die, dass bewiesen ist, dass mehr als die Hälfte der Klubs zurzeit insolvent oder wirtschaftlich ineffizient sind, wenn dessen Einnahme nicht gründlich erhöht werden.

c) Die Sportvereine müssen von deren Einnahmen einen Teil abgeben, um absteigende Klubs zu kompensieren bzw., um die Lage des Sports im allgemeinen zu verbessern.

Konkret sind die neuen Mechanismen zur Erhebung und Verteilung der Einnahmen die Folgenden:

  • Es wird anerkannt, dass die Inhaberschaft der audiovisuellen Rechte von Sportveranstaltungen im Profifußball den Fusßballvereinen zusteht.
  • Mit “Veranstaltung” sind diejenigen Fußballereignisse, die innerhalb eines Sportgeländes und 2 Minuten vor bis 1 Minute nach dem Spiel stattfinden, zu verstehen.
  • Die Teilnahme eines Klubs in einer offiziellen Meisterschaft bedeutet automatisch die Abtretung zugunsten der “LIGA DE FÚTBOL PROFESIONAL” oder der “FEDERACIÓN ESPAÑOLA DE FÚTBOL” dieser Rechte. Daher haben die Klubs nicht die Möglichkeit, selbst mit den TV-Sendern zu verhandeln.
  • Die allgemeinen Bedingungen der Kommerzialisierung der Rechte werden veröffentlicht.
  • Der Klub, welcher die Sportveranstaltung organisiert, behält das Recht das Spiel zeitversetzt in dessen eigenen Sendern zu zeigen (wenige Klubs haben diese Möglichkeit, was wie eine HIlfe für die großen Klubst vorkommt). Es ist ebenfalls möglich, das Spiel innerhalb des Stadions live zu zeigen.
  • Die Kommerzialisierung der Rechte kann als ausschließliche oder nicht-ausschließliche Nutzung durchgeführt werden.
  • Eine Pflicht zur Nutzung wird auferlegt, so dass bei fehlender Übertragung seitens des Zuschlagsempfängers, die verschiedenen Kommerzialisierungsbetriebe den Vertrag anfechten können und an einen anderen Anbieter übertragen.
  • Die Bedingungen zur Kommerzialisierung werden der nationalen Behörde des Marktes und des Wettbewerbes zur Kontrolle vorgelegt. Ein Bericht der Behörde diesbezüglich ist zu erstatten. Diese Bedingungen werden ebenfalls veröffentlicht.
  • Kriterien zur Verteilung der Einnahmen:
  • Die “LIGA DE FUTBOL PROFESIONAL” verteilt folgende Beträge:

– 90% der Einnahmen gehen an die Klubs der ersten Liga und der Rest an die Klubs der 2. Liga.

– Diese Beträge werden 50% in der ersten Liga und 70% in der 2. Liga gleichweise unter den Klubs verteilt.

– Der Rest, nach Abzug der entsprechenden Prozentssätze, wird unter Berücksichtigung der Spielerfolge in den letzten 5 Jahren (in der ersten Liga) und in dem letzten Jahr (in der zweiten Liga) als Variable verteilt. So bekommt der Meister noch einen Zuschlag von 17% und der letzte von 0,25%.

– Unter keinen Umständen darf die Differenz zwischen den ersten und den letzten Klubs mehr als 4,5 Mal betragen. Wenn die Gesamteinnahmen mehr als 1 Milliarde Euro betragen ist die Differenz bis auf 3,5 zu vermindern (wenn 1,5 Milliarden oder mehr eingenommen werden).

– Die Zahlung dieser Beträge wird vor Ende des Kalendarjahres, in dem die Meisterschaft beginnt, getätigt.

  • Pflichten der Sportvereine: Bezüglich der Liga, sind die Klubs oder Teilnehmer dazu verpflichtet wirtschaftlich beizutragen im Verhältnis zu dem, was erhalten wird, mit dem Ziel die Meisterschaft und Sport im allgemeinen zu verbessern und zu fördern.

– 3,5% für Klubs die von der ersten und zweiten Liga absteigen.

– 1% für die “LIGA DE FÚTBOL PROFESIONAL”.

– 1% für das Oberste Rat für Sport.

– Bis zu 0,5% auch für das Oberste Rat für Sport für Förderung des Frauenfußballs, Klubs der Liga 2B und Verbänden von Fußballspielern, Schiedsrichtern, Trainer, etc.

  • Die Verwaltung der audiovisuellen Rechte der Liga wird von einer Instanz der eigenen Liga durchgeführt, das jedes Jahr renoviert wird. Es besteht aus den 2 Klubs, die am meisten in den letzten 5 Jahren eingenommen haben; 2 Klubs der ersten Liga, die von den Klubs dieser Kategorie gewählt werden; ein Klub aus der 2. Liga, der von den Klubs dieser Kategorie gewählt wird, und den Vorsitzenden der “LIGA DE FUTBOL PROFESIONAL”, mit Sondervotum für den Fall der Stimmengleichheit. Unter dessen Befugnissen befindet sich die Verwaltung der Kommerzialisierung der audiovisuellen Rechte und die Kontrolle und Überprüfung der kommerziellen Aspekte.
  • Die Verwaltung der Rechte im Falle der spanischen Königs-cup und der Super-cup stehen einer Instanz innerhalb der “REAL FEDERACIÓN ESPAÑOLA DE FUTBOL” zu. Ausgenommen ist aber die Verwaltung der Finale des Königs-cups.
  • Schulden mit öffentlichen Verwaltungen: Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die “LIGA DE FÚTBOL PROFESIONAL” die Image-Rechte als Garantie um Finanzierung zur Zahlung von Schulden mit öffentlichen Verwaltungen zu erhalten, benutzen kann. Bei solchen Garantien oder Pfändungen der audiovisuellen Rechte können die “LIGA DE FÚTBOL PROFESIONAL” und die “REAL FEDERACIÓN ESPAÑOLA DE FUTBOL” sogar gesamtschuldnerisch für die Schulden gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung haften.

 

 

Eduardo Vilá

Vilá Abogados

 

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte:

va@vila.es

 

08. Mai 2015