I. EINLEITUNG

Am vergangenen Freitag 22. März 2013, verabschiedete das spanische Kabinett das Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtgesetzes und Zivilprozessgesetzes.

II. WICHTIGSTEN VORGESEHENEN MASSNAHMEN

Die wichtigsten Maßnahmen die der oben genannte Gesetzentwurf beabsichtigt einzuführen, können sich in vier Gruppen anordnen:

a)     Umsetzung in das spanische Recht der Richtlinie 2011/77/EU, die die Schutzdauer der Rechteübender Künstler und Tonträgerhersteller, von 50 auf 70 Jahre verlängert.

b)     Beschränkung des gesetzlichen Begriffs „Privatkopie“, der eine von einer Privatperson hergestellte Reproduktion für die private Nutzung bezeichnen würde. Die Privatkopie würde nur durch einen rechtmäßig erworbenen Tonträger (CD, DVD, …) erfolgen.

c)     Einführung von neuen Mechanismen für die Überwachung der Verwaltungsgesellschaften von Rechten des geistiges Eigentums.

  • Fähigkeit um leitende Organe zu entfernen und vorübergehend Verwaltungsgesellschaften zu kontrollieren, die gegen ihre rechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
  • Verschärfung der Bedingungen für die Ausschüttung, Verjährung und Zahlung von Lizenzgebühren, die von Verwaltungsgesellschaften gesammelt wurden.
  • Erweiterung der Pflichten der Verwaltungsgesellschaften und Einrichtung von Verstößen und Sanktionen, die die Haftungsforderung für die Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen erlauben.

d)     Verbesserung des Schutzes von Rechten des geistiges Eigentums im Internet:

  • Erweiterung der Befugnisse der zweiten Sektion des geistiges Eigentums Kommission:
  1. Ihr Wirkungsbereich schließt Webseiten ein, deren Haupttätigkeit sei Links bereitzustellen, die einen „widerrechtlichen Inhalt deutlich anbieten“. Ausgeschlossen von diesem Bereich sind  Suchmaschinen wie Google.
  2. Errichtung eines Systems für elektronische Bekanntmachung, die als globale Benachrichtigung betrachtet wird.
  3. Befugnis um Geldstrafen zwischen 30.000 und 300.000 Euro bei wiederholter Verletzung der Anforderungen zur Entfernung des widerrechtlichen  Inhalts, zu verhängen.
  • Änderung des Zivilprozessgesetzes, sodass man als Ermittlungsmaßnahmen die Identifikationsdaten von Websites beantragen darf, die gegen Rechte des geistigen Eigentums mutmaßlich verstoßen.

III.- ZUSAMMENFASSUNG

Der Gesetzentwurf wird nun, vor seiner Bearbeitung im Parlament, die Konsultationsphase durchlaufen. Der endgültige Text des neuen Gesetzes wird voraussichtlich Ende 2013 genehmigt werden.

 

 

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3. April 2013